KMF Sanierung TRGS 521

Unter KMF versteht man Dämmstoffe, die im wesentlichen aus Glasrohstoffen oder Gesteinen unter Verwendung von Recycling-Materialien und Zusatzstoffen (Binder und Öle) hergestellt werden. Sie finden ihren Einsatz als Matten, Platten und Stopfwolle zur Wärmedämmung in Dächern, zur Fassadenisolierung, zur Schall-/ Wärme- und Brandschutzisolierung in Ständerwänden, als Aufdämmung abgehängter Decken, als technische Isolierung in Maschinen, Klimaanlagen, Rohrleitungen u.v.m..

Der Umgang mit künstlichen Mineralfasern ist in einigen gesetzlichen Bestimmungen und Grundlagen definiert, die TRGS 521 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) beinhalten sämtliche Vorgaben im Handling mit Faserstäuben.

Der technische Ausbau der Mineralfaserdämmstoffe ist in der Regel einfach, jedoch muss vor Beginn der Arbeiten die anzuwendende Schutzstufe festgelegt werden, da eine gesundheitsschädigende Wirkung auftreten kann : durch einatmen vor allem dann, wenn die Fasern kritische Abmessungen aufweisen. Im Feinstaubbereich ist bei entsprechender Faserlänge besonders die Lunge gefährdet. Bei Hautkontakt mit KMF kann Juckreiz die Folge sein.
In der TRGS 521 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) werden die Arbeiten an und mit KMF-Produkten typisiert und in 3 Stufen unterteilt:

  • K1: Stoff wirkt beim Menschen nachweislich krebserregend
  • K2: Stoff, der als krebserregend für den Menschen angesehen werden sollte
  • K3: Stoff, der wegen möglicher krebserzeugender Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis geben sollte. In dieser Kategorie fallen meist glasige Fasern. Es liegen jedoch noch keine ausreichenden Informationen vor, um eine befriedigende Beurteilung zu ermöglichen.

Entsprechend der Einteilung in diese drei Kategorien finden dann die jeweiligen technischen, organisatorischen und Personenschutzmaßnahmen Anwendung. Außerdem müssen die KMF-Materialien, welche zur Entsorgung anfallen, gemäß AVV (Abfall-Verzeichnis-Verordnung) bewertet und behandelt werden.

Wir sanieren professionell:

  • Rohrleitungen
  • Dächer
  • Fassaden
  • Innendecken
  • Wände
  • Lüftungsanlagen
  • Brandschutzverkleidungen u.v.m.

Fachgerechter Abtransport einschließlich Entsorgung mit entsprechenden Nachweisen.